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Allgemeine Geschäftsbedingungen der OIS - Ostbayerischer Intermedia Service e.K. nachfolgend OIS genannt.

Gültig für die Geschäftsbereiche Online, Multimedia, Musik-Produktion und Reiseportale

Stand 1. Mai 2018

§ 1 Geltungungsbereich

1. Für alle Angebote, Bestellungen, Lieferungen und Leistungen, des OIS - Ostbayerischer Intermedia Service e. K. G - Handelsregister Straubing / HRA 2280 - (nachfolgend OIS e.K. genannt) - sind ausschließlich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) maßgebend.

2. Soweit OIS e.K. im Zusammenhang mit diesen Leistungen Hard- oder Software oder sonstige Waren an den Kunden liefert oder sonstige Werk- oder Dienstleistungen erbringt, gelten ergänzend die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für solche Leistungen.

3. Sind abweichende Vereinbarungen getroffen, sind diese nur wirksam, wenn sie schriftlich festgehalten und von OIS e.K. ausdrücklich akzeptiert wurden.

4. Spätestens mit Annahme der Lieferungen und Leistungen von OIS e.K. erkennt der Besteller diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Die AGB gelten gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen gemäß § 310 Abs. 1 BGB.

5. Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. 

§ 2 Leistung von OIS e.K., Vertragsabschluß und Vertragsinhalt

1. Angebote von OIS e.K. sind freibleibend und unverbindlich, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Ein Vertrag kommt erst bei ausdrücklicher Vereinbarung, schriftlich, mündlich, fernmündlich, per E-Mail, durch schriftliche Auftragsbestätigung von OIS e.K. oder mit der Ausführung des Auftrages durch OIS e.K. zustande. Nebenabreden, Änderungen, Ergänzungen usw. bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch OIS e.K.. Im Falle der Nichterfüllung des Vertrages aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, kann OIS e.K. alle bereits erbrachten Teilleistungen berechnen.

2. Der Umfang der Leistungen des OIS e.K. und die vom Kunden dafür zu zahlende Vergütung sowie erforderlichenfalls sonstige Konditionen werden einzelvertraglich zwischen dem Provider und dem Kunden festgelegt. Der bindende Einzelvertrag kommt dadurch zustande, daß der Provider schriftliche Bestellungen des Kunden durch Übersendung eines gegengezeichneten Vertragsexemplars oder einer schriftlichen Auftragsbestätigung annimmt.

3. Ist kein Einzelvertrag zwischen OIS e.K. und dem jeweiligen Kunden vereinbart, erbringt OIS e.K. sämtliche Leistungen auf Grundlage und nach den Regeln eines Dienstvertrages. Die Vorschriften der §§ 611 BGB ff. finden entsprechend und ergänzend Anwendung.

4. Während der Vertragszeit gewährt der OIS e.K. dem Kunden den Zugang zum seinem gebuchten Produkt und bietet den E-Mail-Service an. Die Zugangsdaten können von Zeit zu Zeit wechseln, worüber OIS e.K. den Kunden rechtzeitig informieren wird. Der Kunde erhält eine Login-ID und ein Passwort, die dem Kunden den Zugang zum Service gewährt. Diese Login-ID ist vertraulich und darf nicht an Dritte weiter gegeben werden.

5. Der Kunde ist zur Geheimhaltung des Passwortes und sonstiger Zugangssicherungen verpflichtet. Besteht Grund zu der Annahme, daß unberechtigte Dritte von Passwörtern und anderen Zugangssicherungen Kenntnis erlangt haben, hat der Kunde unverzüglich deren Änderung zu veranlassen. Der Kunde wird darauf hingewiesen, daß sich zum Schutz seiner Hard- und Software der Einsatz von Virenschutzprogrammen empfiehlt.

6. Die Erstellung von Web-Sites erfolgt nach den Vorgaben des Kunden. Sind letztere ungenau oder lückenhaft, steht die konkrete Ausgestaltung insoweit im Ermessen von OIS e.K..

7. Überläßt OIS e.K. dem Kunden Speicherkapazität zur Veröffentlichung und Vorhaltung seiner Homepage, ist der Kunde zur Kennzeichnung der Homepage verpflichtet. Der Kunde wird darauf hingewiesen, daß er Urheberrechte Dritter zu beachten hat und rechtswidrige Inhalte auszuschließen sind. Sollte der Kunde wiederholt und schwerwiegend gegen diese Pflichten verstoßen, ist OIS e.K. zur Sperrung der Homepage berechtigt.

8. OIS e.K. wird ihre Leistungen nach dem Stand der Technik gemäß ihren Entwicklungs- und Dokumentationsrichtlinien entsprechend der schriftlichen Aufgabenstellung erbringen. Maßgeblich ist der Inhalt der Aufgabenstellung, den die Vertragspartner letztlich abgestimmt haben.

9. Domainnamen werden von OIS e.K. durch von OIS e.K. beauftragte Domain-Registrar bei dem jeweiligen NIC registriert. Die hierzu erforderlichen Daten werden an den jeweiligen NIC in einem automatisierten Verfahren übermittelt. Der Kunde kann von der tatsächlichen Verfügbarkeit und Zuteilung des Domainnamens erst ausgehen, wenn diese durch den jeweiligen NIC bestätigt ist. OIS e.K. kann keine Haftung für die Verfügbarkeit bestimmter Domainnamen übernehmen.

10. Die E-mail-Adresse wird von OIS e.K.. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Adresse. OIS e.K. übermittelt E-Mails im eigenen und in fremden Netzen. OIS e.K. kann in keinem Fall eine Gewähr für die Erreichbarkeit des Teilnehmers übernehmen. Bei der Übermittlung in fremde Netze ist auch der Übermittlungserfolg nicht geschuldet.

11. Soweit OIS e.K. kostenlose Dienste und Leistungen erbringt, ohne hierzu vertraglich verpflichtet zu sein, können diese jederzeit eingestellt werden. Der Kunde kann hieraus keinerlei Minderungs- oder Schadensersatzansprüche herleiten.

§ 3 Preise, Zahlung und Eigentumsvorbehalt

1. OIS e.K. berechnet dem Kunden als Entgelt für seine Leistungen einmalige und laufende Gebühren. Die Höhe und der Berechnungszeitraum ergeben sich aus dem Einzelvertrag, oder werden nach Aufwand vergütet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

2. Einmalige Gebühren sind mit Zugang der Rechnung beim Kunden ohne Abzug zur Zahlung fällig.

3. Laufende Gebühren sind - soweit nicht im Einzelvertrag ausdrücklich anders vereinbart - monatlich nach Rechnungsstellung oder mit Lastschriftmandat durch OIS e.K vom Kunden ohne Abzug zu bezahlen. Der Tag der ersten Rechnungsstellung oder Abbuchung ist immer derjenige Tag, an dem der OIS e.K. die Domain auf seinen Servern freigeschalten hat. Der Kunde trägt alle anfallenden Telekommunikationskosten bis zum Standort des Providers.

4. Soweit laufende Gebühren durch die Festlegung eines bestimmten Nutzungsumfangs (z. B. GByte Transferleistung oder Speicherkapazität) bestimmt wird, ermäßigen sich die Gebühren nicht, wenn der Kunde den Nutzungsumfang nicht oder nicht vollständig in Anspruch nimmt. Überschreitet der Kunde den vereinbarten Nutzungsumfang, so berechnet ÔIS e.K. zum nächstfälligen Abrechnungstermin die Zusatzgebühren gemäß Leistungstarif.

5. Falls keine Zahlungstermine vereinbart werden, gilt Folgendes:
    30% mit Vertragsabschluss
    50% mit Lieferung
    20% mit Abnahme.

5. Alle Preise verstehen sich zusätzlich Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.

6. Das Recht, die Leistungen von OIS e.K. zu nutzen, ruht, wenn der Kunde in Zahlungsverzug ist.

7. OIS e.K. behält sich das Eigentum an gelieferter Software, oder Musikproduktion vor bis zur endgültigen Zahlung aller offenen Forderungen aus der Geschäftsbeziehung der Parteien. Der Kunde ist nicht berechtigt, die von OIS e.K. erworbene Software/Lizenz/Musikproduktion weiter zu veräußern oder an Dritte in anderer Weise zu übertragen. Davon abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform. Erfolgt eine Pfändung oder eine sonstige Verfügung durch Dritte, hat der Kunde OIS e.K. sofort umfassend zu unterrichten und den Dritten auf die Rechte und die Nichtübertragbarkeit hinzuweisen.

§ 4 Änderungen des Leistungsangebotes, Tarifwechsel und Aufgabenstellung

1. OIS e.K. bietet Art und Umfang der Leistung auf der Grundlage des derzeitigen Standes des Internet und der technischen, rechtlichen und kommerziellen Rahmenbedingungen für die Nutzung des Internet an. Er wird sich bemühen, dem Kunden bei der Ausweitung der Nutzungsmöglichkeiten im Internet auch diese, gegebenenfalls auf getrennter vertraglicher Grundlage, zur Verfügung zu stellen, ist jedoch rechtlich hierzu nicht verpflichtet.

2. Ändern sich die in Abs. 1 genannten Rahmenbedingungen und wird dem Provider dadurch die Zurverfügungstellung der vertragsgemäßen Leistungen wesentlich erschwert, kann er angebotene Dienste ändern oder einstellen oder bislang vergütungsfrei zur Verfügung gestellte Dienste nur gegen weiteres Entgelt weiter anbieten.

3. OIS e.K. ist verpflichtet, den Kunden unverzüglich zu informieren, wenn wegen der vorgenannten Gründe die weitere Zurverfügungstellung von Teilen des Leistungsangebotes gefährdet ist. Er hat das Recht, durch schriftliche Mitteilung an den Kunden mit einer Vorankündigungsfrist von zwei Monaten die Gebühren und Leistungsinhalte vereinbarter Leistungstarife veränderten Gegebenheiten (erhöhte Personal-, Sachkosten oder erhöhte Kosten, die OIS e.K. zur Erbringung seiner Leistung an Dritte zahlen muß oder veränderte technische Gegebenheiten etc.) anzupassen (Tarifänderung). Will der Kunde den Vertrag nicht zu den geänderten Tarifen fortführen, so hat er das Recht, ihn schriftlich mit einer Frist von 14 Tagen zum Änderungszeitpunkt außerordentlich und schriftlich zu kündigen. Weitere Rechte des Kunden sind ausgeschlossen.

4. OIS e.K. ist bereit, den Vertrag jeweils zum Beginn eines Kalendermonats auf einen Leistungstarif mit höherem Leistungsumfang umzustellen (Tarifwechsel), wenn der Kunde dies bis zum 15. des Vormonats schriftlich beim Provider beantragt.

5. Bei durch den Kunden veranlassten Änderungen der zu von OIS e.k. erbringenden Leistungen nach Vertragsabschluss (insbesondere auch Erweiterungen und Zusatzleistungen), ist OIS e.K. nicht verpflichtet diesen Änderungen zuzustimmen, soweit sich die Realisierung eines Änderungswunsches auf den Vertrag auswirkt. In diesem Fall hat OIS e.K. Anspruch auf eine Anpassung des Vertrages, und eine Anpassung auf eine angemessene Erhöhung der Vergütung und/oder Verschiebung von Terminen.

§ 5 Verantwortungsbereich des Providers; Leistungsstörungen

1. Dem Kunden ist bekannt, daß die Qualität des Zugangs zum Internet und des Datenverkehrs im Internet von den unter Ziff. 4.1 genannten Rahmenbedingungen und weiteren Umständen - z. B. den Verhältnissen auf nachgelagerten Datenleitungen - abhängt, auf die der Provider keinen Einfluß hat und für die er keine Verantwortung trägt.

2. Störungen der Qualität des Zugangs zum Internet und des Datenverkehrs im Internet aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die OIS e.K. nicht zu vertreten hat und die seine Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen - insbesondere Ausfall von Kommunikationsnetzen und Gateways anderer Betreiber - lassen den Vergütungsanspruch von OIS e.K. unberührt. Liegt eine nicht nur unerhebliche Behinderung über einen nicht unwesentlichen Zeitraum (mindestens eine Woche) vor, ist der Kunde berechtigt, den Vertrag mit einer Frist von einer Woche zum Kalendermonatsende außerordentlich zu kündigen. Weitere Rechte des Kunden sind ausgeschlossen.

3. Ist die Erbringung der vertragsgemäßen Leistungen durch Umstände gestört, die im Verantwortungsbereich von OIS e.K. liegen, so wird der Kunde dies gegenüber dem OIS e.K. schriftlich rügen. OIS e.K. wird fehlerhafte Leistungen wiederholen. Erbringt der Provider seine Leistungen auch nach Ablauf einer angemessenen Frist nach berechtigter Rüge nicht ordnungsgemäß, so hat der Kunde das Recht, die laufenden Gebühren für Provider-Leistungen für den Zeitraum und in dem Umfang angemessen zu mindern, in dem OIS e.K. diese Leistungen nach Eingang der schriftlichen Rüge nicht vertragsgemäß erbracht hat. Daneben steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag außerordentlich zu kündigen. Die außerordentliche Kündigung setzt voraus, daß der Kunde OIS e.K. schriftlich eine Nachfrist von mindestens einer Woche zur Erbringung vertragsgerechter Leistungen gesetzt hat und diese Nachfrist fruchtlos abgelaufen ist. Für Schadensersatzhaftung von OIS e.K. gilt § 11.

§ 6 Verantwortungsbereich des Kunden

1. Die notwendige technische Infrastruktur (Hardware, Software mit TCP/IP-Protokoll, Browser, Modem/Router, Telekommunikation, internes Netzwerk (LAN/WLAN)) für die Teilnahme im Internet bis zum Zugangs-Provider bereitgestellten Einwahlknoten stellt der Kunde auf eigene Kosten für die Dauer des Vertrages in funktionsfähigem Zustand bei.

2. Der Kunde überläßt OIS e.K. alle für die Registrierung als Teilnehmer an den vertragsgemäßen Leistungen erforderlichen Angaben. Er ist dafür verantwortlich, daß von ihm gewählte Adressen-Bezeichnungen (Domain, E-Mail-Adressen) frei sind und nicht gegen Rechte Dritter verstoßen.

3. Der Kunde überprüft im Rahmen seiner Möglichkeiten die ordnungsgemäße Erbringung der Leistungen. Er wird OIS e.K. erkennbare Mängel und Störungen unverzüglich mitteilen.

§ 7 Pflichten des Kunden

1. Der Kunde ist verpflichtet, den Zugang zum Internet nicht rechtsmißbräuchlich zu nutzen und die Gesetze sowie die Rechte Dritter zu respektieren. Der Kunde ist für die von ihm oder in seinem Auftrag eingespeisten Inhalte selbst verantwortlich. Dies schließt insbesondere folgende Pflichten des Kunden ein:

a) Der Kunde stellt sicher, daß durch von ihm in das Internet eingespeiste Daten nicht gegen die gesetzlichen Bestimmungen über den Jugendschutz, die Persönlichkeitsrechte Dritter und die Verletzung von Schutzrechten, insbesondere Urheber-, Marken- oder Patentrechten Dritter, verstoßen wird. Der Kunde unterläßt die Einspeisung von Daten mit sittenwidrigem Inhalt.

b) Der Kunde ist verpflichtet, eine übermäßige Belastung der Netze durch ungezielte oder unsachgemäße Verbreitung von Daten zu unterlassen. Der Kunde verpflichtet sich, ohne diesbezügliche Aufforderung durch die Empfänger keine Werbe-Rundschreiben oder Massenmailings (Bulk-Mails) per E-Mail zu versenden.

c) Der Kunde stellt sicher, daß seine auf dem Server von OIS e.K. eingesetzten Skripts und Programme nicht mit Fehlern behaftet sind, die geeignet sind, die Leistungserbringung durch OIS e.K. zu stören.

d) Es obliegt dem Kunden, eigenverantwortlich sein für das Internet bestimmtes Informationsangebot ordnungsgemäß zu programmieren und einzurichten, soweit OIS e.K. hierzu nicht ausdrücklich Beratungsverpflichtungen übernommen hat.

2. Im Fall eines Verstoßes gegen die Verpflichtungen gemäß § 7 Abs. 1 ist OIS e.K. berechtigt, nach seiner Wahl den Internet-Zugang ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung vorübergehend einzustellen und/oder das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen.

3. Der Kunde hat OIS e.K. den aus solchen Pflichtverletzungen resultierenden Schaden zu ersetzen. Der Kunde stellt den Provider von allen Nachteilen frei, die diesem infolge einer Inanspruchnahme durch Dritte wegen schädigender Handlungen des Kunden entstehen können. Die Kundenhaftung beschränkt sich auf diejenigen Fälle, in denen ein Vertretenmüssen des Kunden vorliegt.

§ 8. Mitwirken des Kunden / Zusammenarbeit bei Programmierdienstleistung und Musikproduktion

1. Der Kunde wird OIS e.K bei der Erbringung der vereinbarten Leistungen die notwendige Unterstützung gewähren.

2. Der Kunde übermittelt OIS e.K. rechtzeitig alle zur Durchführung der Leistung notwendigen Informationen und Daten. Soweit es für die Vertragsdurchführung nützlich oder notwendig ist, unterstützt der Kunde OIS e.K. bei der Auftragsdurchführung, indem er im notwendigen Umfang Resourcen unentgeltlich zur Verfügung stellt. Der Kunde trifft Vorkehrungen für den Fall, dass Vertragsgegenstände ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeiten, z.B. durch fehlerhafte Prozesse.

3. Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht oder nur teilweise nach, ist OIS e.K. von ihrer Leistungspflicht befreit. Im Zusammenhang mit der Übermittlung von Daten ist der Kunde verpflichtet, sicherzustellen, dass von ihm gelieferte Daten keine Sicherheitsrisiken auf dem Server der OIS e.K. oder eines von ihr beauftragten Providers darstellen, dass Daten oder sonstige Inhalte nicht gesetzwidrig sind, keinerlei Urheber- oder Lizenzrechte Dritter verletzt werden, alle eventuellen gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Auflagen erfüllt sind. OIS e.K. haftet nicht fu¨r Rechte Dritter gleich welcher Art an den an OIS e.K. übermittelten Unterlagen, Daten und Informationen. Der Kunde garantiert, OIS e.K. von sämtlichen Ansprüchen Dritter insoweit - aufs erste Anfordern - freizustellen. Dies bezieht sich insbesondere auch auf die Kosten einer Rechtsverteidigung von OIS e.K..

4. Auf Grundlage der vereinbarten Termine stellt OIS e.K. in Abstimmung mit dem Kunden zu Beginn der Auftragsumsetzung einen schriftlichen Zeit- und Arbeitsplan auf und schreibt diesen - zunehmend detailliert - fort. OIS e.K. wird anhand dieses Planes den Kunden auf dessen Wunsch hin regelmäßig über den Stand der Arbeiten unterrichten. Termine sind nur dann verbindlich, wenn diese schriftlich bestätigt werden.

5. OIS e.K. übernimmt keine Haftung fu¨r Leistungsverzögerungen, wenn diese durch die Besonderheiten des Projektes oder Umstände verursacht werden, die eine fristgerechte Fertigstellung der Leistung erschweren. Gleiches gilt in Fällen höherer Gewalt, dazu gehören u.a. der Ausfall von Kommunikationsnetzen, Gateways, Servern, Streik, Stromausfall usw. Eine Haftung für eine Leistungsverzögerung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.

6. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, ist OIS e.K. berechtigt, den entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen, ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben davon unberührt. Leistungen werden im Rahmen des jeweils zum Vertragsabschluss technisch Möglichen erbracht.

7. Der Kunde wird in der Auftragsbeschreibung vorgesehene oder im Projektverlauf vereinbarte Zwischenergebnisse u¨berprüfen und innerhalb von zwei Wochen dazu schriftlich Stellung nehmen. Ebenso wird der Kunde bei vorgesehenen Reviews und anderen Zwischenprüfungen mitwirken; der Kunde erhält Unterlagen dazu in schriftlicher Form und wird innerhalb von einer Woche nach Abschluss einer Zwischenprüfung schriftlich zu den Ergebnissen Stellung nehmen. Verabschiedete Zwischenergebnisse werden zu verbindlichen Vorgaben fu¨r die weitere Arbeit. Für Rechte an den Ergebnissen, soweit die von OIS e.K. gelieferten Leistungen urheberrechtsfähig sind, gilt das Folgende:

a) Alle Rechte an der Software, Musikproduktion oder Medien liegen ausschließlich bei OIS e.K.. Soweit Dritten Rechte zustehen, hat OIS e.K. entsprechende Lizenz- oder Nuzungsrechte. Alle nicht vertragsgemäßen und nicht in der Auftragsbestätigung und der Lizenzvereinbarung eingeräumten Verwendungsarten der Software bzw. Musik, insbesondere der Einsatz in anderen Unternehmen, TV, Rundfunk, Presse bzw. zu anderen Zwecken bzw. für andere Branchen als im Auftrag vereinbart und die Bearbeitung, gleich welcher Art, sind untersagt und stellen eine Lizenzverletzung dar.

b) Der Kunde hat keinen Anspruch auf Herausgabe von Quellprogrammen, Entwicklungsdokumentationen, oder Musik-Produktiongrundlagen, sofern vertraglich nichts Abweichendes vereinbart wurde. Wenn Quellprogramme, oder Masterspuren übergeben werden, hat der Kunde die Pflicht, diese vor dem Zugriff jeglicher Art durch unbefugte Dritte zu schützen. Jeglicher Verstoß muss dem Auftragnehmer unverzüglich mitgeteilt werden.

c) Der Kunde erhält eine nicht übertragbare, nicht ausschließlich beschränkte Voll- oder Nutzungslizenz, deren Einzelheiten im Einzelfall die Lizenzvereinbarung der eingesetzten Produkte regeln.

d) OIS e.K. ist unter Beachtung der Geheimhaltungspflicht nicht gehindert, die bei der Ausführung von Aufträgen gewonnenen Erkenntnisse fu¨r ähnliche Aufgabenstellungen zu nutzen. Ist Leistungsgegenstand die Erbringung von Musik-Leistungen, räumt OIS e.K. dem Kunden an ihren Urheberrechten oder vergleichbaren Schutzrechten ein zeitlich fu¨r die Dauer des Vertrages beschränktes Nutzungsrecht gemäß den Festlegungen in dem jeweiligen Vertrag ein. Entsprechendes gilt auch fu¨r redaktionelle Leistungen bei PR-Maßnahmen.

§ 9 Lieferung und Abnahme

1. OIS e.K. übergibt fertig gestellte Dokumenten, Programme, Internetseite und Musikproduktionen an den Kunden und führt sie im Rahmen der Übergabe nach Möglichkeit vor.

2. Der Kunde ist verpflichtet, alle Leistungen von OIS e.K. unverzüglich entsprechend den handelsrechtlichen Vorschriften (§§ 377, 378 HGB) durch einen qualifizierten Mitarbeiter prüfen zu lassen und Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung zu rügen. Diese Verpflichtung richtet sich nach den Möglichkeiten des Kunden, Fehler festzustellen und zu benennen.

3. OIS e.K. ist bereit, den Kunden im Zusammenhang mit der Übergabe auch bei einer Abnahmeprüfung gegen Vergütung nach Aufwand zu unterstützen.

4. Die Leistungen gelten als vertragsgemäß, sobald nach Ablauf der Prüffrist die Nutzbarkeit der Leistung nicht wegen gemeldeter Mängel erheblich eingeschränkt ist.

5. Soweit Teillieferungen vereinbart werden, werden diese jeweils fu¨r sich abgenommen. Das Zusammenwirken aller Teile wird innerhalb der Abnahmepru¨fung fu¨r die letzte Teillieferung u¨berprüft.

§ 10 Urheberrechte, Datenschutz

1. Für den Fall, daß der Kunde Inhalte in das Internet einspeist oder im Rahmen von E-Mails versendet, an denen ihm Urheberrechte oder Nutzungsrechte zustehen, ist OIS e.K. für die Dauer des Vertrages zu denjenigen Vervielfältigungshandlungen berechtigt, die er durchführen muß, um seine vertragliche geschuldeten Leistungen, wie z. B. Datentransport zu erbringen.

2. OIS e.K. weist den Kunden darauf hin, daß Daten, zu denen der Kunde im Rahmen der durch OIS e.K. verschafften Nutzungsmöglichkeit im Internet Zugang erlangt, urheberrechtlich geschützt sein können. Es besteht daher die Möglichkeit, daß sich der Kunde durch Kopieren, Bearbeiten und/oder Weiterverbreiten dieser Daten gegenüber dem Rechtsinhaber schadensersatzpflichtig und strafbar machen kann. Es obliegt dem Kunden, sich jeweils darüber zu vergewissern, ob fremde Daten schutzrechtsfrei sind. OIS e.K. haftet nicht für rechtswidrige fremde Inhalte, zu denen er mit seiner Leistung lediglich den Zugang verschafft hat.

3. Der Kunde steht dafür ein, daß die von ihm im Rahmen dieses Vertrages in das Netz eingebrachten Daten keine Rechte Dritter verletzen. Sollte OIS e.K. von Dritten wegen Urheberrechtsverletzungen des Kunden in Anspruch genommen werden, so hat ihn der Kunde von solchen Ansprüchen freizustellen.

4. OIS e.K. weist den Kunden darauf hin, daß unverschlüsselt im Internet preisgegebene Daten -auch wenn dies per E-Mail erfolgt - zur Zeit von Dritten mitgelesen werden können. OIS e.K. hat zur Zeit technisch hierauf keinen Einfluß. Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden, die von ihm in das Internet eingebrachten Daten durch Verschlüsselung oder in sonstiger Weise gegen Mißbrauch zu schützen. OIS e.K. ist gegenüber dem Kunden nicht verpflichtet, technische oder rechtliche Maßnahmen zum Schutz dieser Daten zu treffen.

5. OIS e.K. hält die Regeln des Datenschutzes ein und steht dafür ein, daß alle Personen, die mit der Abwicklung dieses Vertrages betraut werden, diese Vorschriften ebenfalls beachten. OIS e.K. weist den Kunden darauf hin, daß es aufgrund der Struktur des Internets möglich ist, daß die Regeln des Datenschutzes von anderen, nicht im Verantwortungsbereich von OIS e.K. liegenden Personen oder Institutionen nicht beachtet werden. Ebenso ist es möglich, daß eine Nachricht, die aufgrund ihrer Adressierung den Geltungsbereich des Bundesdatenschutzgesetzes nicht verlassen sollte, trotzdem diesen Bereich verläßt. OIS e.K. wird seine Mitarbeiter in der erforderlichen Form auf die Einhaltung des datenschutzrechtlichen Datengeheimnisses und vertraglich vereinbarter Verschwiegenheitspflichten verpflichten.

§ 11 Haftung

1. OIS e.K. haftet für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen beruhen. OIS e.K. haftet auch für Schäden, die sich aus leicht fahrlässigen Verletzungen wesentlicher Vertragspflichten ergeben, jedoch nur, soweit diese Schäden vorhersehbar sind. Dies gilt auch für ein Verschulden seines Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreters.

2. Die Schadensersatzhaftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Personenschäden und im Falle von Arglist oder des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft bleibt unberührt. Unberührt bleibt auch die Haftung für vorhersehbare Schäden, wenn sich OIS e.K. mit seiner Leistung in Verzug befindet oder eine von OIS e.K. zu vertretende Unmöglichkeit vorliegt, es sei denn, der Kunde ist Kaufmann.

§ 12 Kündigung

1. Verträge über OIS-Leistungen, für die von OIS e.K. laufende Gebühren erhoben werden, werden auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie sind, wenn nicht im Einzelvertrag ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen jeweils zum Ende eines Kalenderquartals kündbar.

2. Die vorzeitige außerordentliche Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt beiden Vertragsparteien vorbehalten.

3. Jede Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Eine E-Mail ist nicht ausreichend.

§ 13 Schlußvorschriften

1. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluß des UN-Kaufrechts.

2. Abweichende Vereinbarungen im Einzelfall bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform. Für die Einhaltung der Textform ist die Form der E-Mail nicht ausreichend.

3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Straubing, wenn der Kunde Vollkaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder wenn der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat.


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